Klare Regeln für gesponserte Leistungen und Partnerschaften
Diese Bedingungen gelten ergänzend, wenn KXON Leistungen unentgeltlich oder vergünstigt im Rahmen eines Sponsorings bereitstellt.
1. Freiwillige Leistung
Sponsoring ist eine freiwillige, zweckgebundene Leistung. Ein Anspruch auf Annahme, Verlängerung, bestimmten Umfang oder dauerhafte Fortführung besteht nicht. Umfang und Laufzeit ergeben sich aus der individuellen Sponsoringvereinbarung.
2. Angaben und Förderzweck
Bewerber müssen Projekt, Organisation, Verantwortliche und geplante Nutzung vollständig und wahrheitsgemäß darstellen. Änderungen des Projekts oder Förderzwecks sind mitzuteilen.
3. Zweckgebundene Nutzung
Gesponserte Ressourcen dürfen nur für das genehmigte Projekt verwendet und nicht weiterverkauft, vermietet oder ohne Zustimmung auf Dritte übertragen werden. Kommerzielle Nebennutzung bedarf einer vorherigen Vereinbarung.
4. Sichtbarkeit und Gegenleistungen
Vereinbarte Logo-, Link-, Erwähnungs- oder Berichtspflichten sind in angemessener Form zu erfüllen. Art, Umfang und Platzierung werden individuell festgelegt. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht keine Pflicht zur öffentlichen Empfehlung.
5. Werte und Inhalte
Gesponserte Projekte müssen geltendes Recht und die Allgemeinen Nutzungsbedingungen einhalten. KXON unterstützt keine diskriminierenden, extremistischen, gewaltverherrlichenden, betrügerischen oder sonst erheblich rufschädigenden Inhalte oder Aktivitäten.
6. Ressourcen und Support
Ressourcen, Supportumfang und Reaktionszeiten richten sich nach der Sponsoringvereinbarung. Gesponserte Leistungen haben keinen Anspruch auf höhere Priorität als regulär vereinbarte Dienste.
7. Laufzeit und Überprüfung
KXON kann die Voraussetzungen und Nutzung in angemessenen Abständen überprüfen. Eine Verlängerung erfolgt nur nach erneuter Bestätigung oder Vereinbarung.
8. Beendigung
Das Sponsoring kann bei Wegfall des Förderzwecks, unzutreffenden Angaben, Missbrauch, erheblichen Vertragsverstößen oder unzumutbarer Rufschädigung beendet werden. Soweit kein dringender Grund entgegensteht, wird eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt.
9. Datenübergabe
Nach Ende des Sponsorings sind Daten rechtzeitig zu sichern und Dienste zu übertragen oder in einen regulären Tarif zu überführen. Ein automatischer Anspruch auf kostenlose Fortsetzung besteht nicht.
Stand
Stand: Juli 2026